Titulierte Forderung
Zwangsvollstreckung z.B. durch
- Pfändungen (Konto, Gehalt etc.)
- Sachpfändungen durch Gerichtsvollzieher (ggf. mittels Durchsuchungsbeschluss)
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Zwangshypothek und -versteigerung)
- Eidesstattliche Versicherung (ggf. Erzwingung durch Haftbefehl)
Inkasso ausgeklagter Forderungen auf unser Kostenrisiko
Nach vorläufig erfolgloser Zwangsvollstreckung werden vollstreckbare Titel - auch über
längere Zeiträume – überwacht und bearbeitet, wobei alle Erfolg versprechenden Schritte
unternommen werden, um die Forderung zu realisieren.
Das Kostenrisiko tragen wir.
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